Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 10. Dezember 2020 gilt ab dem 1. Januar 2021 eine neue Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Binz (Kurabgabesatzung). Hier ein Auszug der wichtigsten Eckdaten:
Unveränderte Tatbestände:
- Kurabgabe: Ganzjährig 2,80 € pro Person und Aufenthaltstag (An- & Abreisetag = 1 Aufenthaltstag), gleichermaßen gültig für Tages- und Übernachtungsgäste
- Aufenthaltsabgabe: 1,00 € pro Hund und Aufenthaltstag
- Jahreskurabgabe: 84,00 € pro Person und Kalenderjahr
- Jahresaufenthaltsabgabe: 30,00 € pro Hund
- Befreiung für Halter und Besitzer von Assistenzhunden
Geänderte Tatbestände:
- Befreiung für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (= Vortag des 3. Geburtstages)
- Befreiung für Personen mit einem Behinderungsgrad von 100, keine Befreiung für Begleitpersonen
- keine Befreiung für Angehörige ersten Grades bei unentgeltlicher Unterbringung in der Hausgemeinschaft
Hinweis: Derzeit werden neue Kurkartenvordrucke sowohl für das elektronische Meldesystem als auch zum manuellen Ausfüllen produziert. Bis diese neuen Vordrucke vorliegen, ist das Anlegen von Meldescheinen im elektronischen Meldesystem nicht möglich. Sollten Sie aktuell Dienstreisende beherbergen, erfassen Sie diese bitte mit manuell auszufüllenden Meldescheinen. Die Angaben werden später durch die Kurverwaltung in das elektronische System übertragen.
>> Kurabgabesatzung zum Download
>> Weitere Infos zur Kurabgabe